Nur fünf Jahre Gefängnis für die Zündung einer Atombombe?

Es geht das Gerücht um, dass man nur für fünf Jahre ins Gefängnis muß, wenn man eine Atombombe zündet:
Mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine nukleare Explosion verursacht.
§328 Abs. 2 Nr. 3 StGB
Liest man jedoch unter http://dejure.org/gesetze/StGB/328.html nach steht da
1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,

1. wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung Kernbrennstoffe oder

2. wer grob pflichtwidrig ohne die erforderliche Genehmigung oder wer entgegen einer vollziehbaren Untersagung sonstige radioaktive Stoffe, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind, durch ionisierende Strahlen den Tod oder eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen herbeizuführen,

aufbewahrt, befördert, bearbeitet, verarbeitet oder sonst verwendet, einführt oder ausführt.

(2) Ebenso wird bestraft, wer


1. Kernbrennstoffe, zu deren Ablieferung er auf Grund des Atomgesetzes verpflichtet ist, nicht unverzüglich abliefert,

2. Kernbrennstoffe oder die in Absatz 1 Nr. 2 bezeichneten Stoffe an Unberechtigte abgibt oder die Abgabe an Unberechtigte vermittelt,

3. eine nukleare Explosion verursacht oder ...
Die Maximalstrafe von 5 Jahren bezieht sich nur auf Verbrechen unter Punkt (1). Das Strafmaß für das Auslösen einer nuklearen Explosion gelistet unter Punkt (2) ist nach meinem Verständnis heraus jedoch nicht festgelegt.
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