"Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013 Die ...

“Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013 Die Länder wollen mit einem am 07.06.2013 beschlossenen Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Maklerprovision im Bereich der Wohnungsvermittlung zukünftig nach dem Bestellerprinzip zu tragen ist. Damit müssten nur noch diejenigen Wohnungssuchenden die Courtage zahlen, die den Makler selbst beauftragt haben.” (http://www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=150887)

Die Bundesländer Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, Baden-Württemberg und Brandenburg zeigen sich aufgeschlossen für diesen Vorschlag. Lediglich Sachsen und Bayern legen bisher ein Veto ein (http://www.immobilienfairmarkter.de/news/das-bestellerprinzip/).

Bayern ist natürlich dagegen! Wo kämen wir den da hin, wenn in München plötzlich von Mietern keine Maklergebühren mehr bezahlt würden. Die Armut würde um sich greifen unter den Vermietern, leiden die Vermieter in München doch heute schon unter den extrem niedrigen Mieten dort…

P.S.: In den angloamerikanischen Ländern ist das schon lange üblich, siehe http://en.wikipedia.org/wiki/Buyer%27s_agent

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Das Bestellerprinzip bei Immobilien: Ein Segen für den Verbraucher

Derzeit ist es ja bekanntlich so, dass gerade in der Wohnraumvermittlung in den meisten Fällen der Mieter die Maklergebühren zu

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