"In § 138 Abs. 2 ...

http://de.wikipedia.org/wiki/Zinswucher#Missverh.C3.A4ltnis_und_Vertragsgestaltung:

“In § 138 Abs. 2 BGB ist zunächst von einem „auffälligen Missverhältnis“ von Leistung (Kreditgewährung) und Gegenleistung (Zinszahlung) die Rede. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wurde durch die Rechtsprechung des BGH präzisiert. Danach liegt Zinswucher vor, wenn der verlangte Zinssatz doppelt so hoch ist wie der vergleichbare Marktzins”

Der durchschnittliche Zinssatz liegt derzeit bei 5% (siehe http://www.bundesbank.de/Redaktion/DE/Downloads/Statistiken/Geld_Und_Kapitalmaerkte/Zinssaetze_Renditen/S11BATGV.pdf?__blob=publicationFile )

Also alles mehr als 10% ist wohl als Zinswucher zu werten. Da habe ich doch gleich mal nachgeschaut:

Sparkasse Coburg:

  • Dispokredit 11,34 %
  • Kontoüberziehungen 16,84%

Sparkasse Berlin:

  • Dispokredit 12,25 %
  • Kontoüberziehnungen 17,25%

Interessant, oder?

zeit.de

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