Telemediengesetz (TMG) §13, Absatz 4: ...
Telemediengesetz (TMG) §13, Absatz 4:
“Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass
- der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
- die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, " (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html)
Beim Durchsetzen dieses “Recht auf Vergessen” hilft http://justdelete.me/ . Man findet dort auch eine Liste der Anbieter, die Accountlöschung unmöglich machen und damit gegen das TMG verstoßen, z.B. DHL, Evernote, GMX, Netflix, Slashdot, Wikipedia …
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