Telemediengesetz (TMG) §13, Absatz 4: ...

Telemediengesetz (TMG) §13, Absatz 4:

“Der Diensteanbieter hat durch technische und organisatorische Vorkehrungen sicherzustellen, dass

  1. der Nutzer die Nutzung des Dienstes jederzeit beenden kann,
  2. die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht oder in den Fällen des Satzes 2 gesperrt werden, " (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html)

Beim Durchsetzen dieses “Recht auf Vergessen” hilft http://justdelete.me/ . Man findet dort auch eine Liste der Anbieter, die Accountlöschung unmöglich machen und damit gegen das TMG verstoßen, z.B. DHL, Evernote, GMX, Netflix, Slashdot, Wikipedia …

backgroundchecks.org

A directory of direct links to delete your account from web services.

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