"Seit dem 1. Januar 2019 ...

“Seit dem 1. Januar 2019 gilt in ganz Berlin die allgemeine Leinenpflicht für Hunde in der Öffentlichkeit. Die meisten Vierbeiner sind davon allerdings ausgenommen, wenn sie bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes im Juli 2016 gehalten wurden. Sie gelten dann als sogenannte „Bestandshunde“. Schätzungen zufolge sollen etwa 80 Prozent der rund 108.700 angemeldeten Hunde in Berlin in diese Kategorie fallen.”

Was zum Teufel soll das denn? Das wäre wie allgemeine Anschnallpflicht in Autos, außer für Personen, die vor 2016 geboren wurden. Das sind nämlich “Bestandsautofahrer”. Wer denkt sich nur solche Gesetze aus?

morgenpost.de

Leinenpflicht in Berlin: Schärfere Kontrollen diese Woche - so teuer kann das Bußgeld werden

Berlins Ordnungsämter überprüfen bei einem Schwerpunkteinsatz diese Woche die Einhaltung der Leinenpflicht und andere Regeln für Hunde, darunter auch die Chippflicht.

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