Berlin im Jahr 2020: "ein ...
Berlin im Jahr 2020:
“ein Mietinteressent mit türkisch klingenden Namen bewarb sich per Onlineformular auf zwei Wohnungen, einmal jeweils mit seinem richtigen Namen, einmal jeweils mit einem fiktiven deutschen Namen. Der Vermieter teilte - auch das ahnt man - Unterschiedliches mit: während dem Kläger mit dem türkischen Namen stets die Auskunft erteilt wurde, angesichts der großen Zahl der Bewerbungen könne ihm kein Angebot unterbreitet werden, erhielt der Kläger mit seinem falschen deutschen Namen die Möglichkeit zur Besichtigung.”
Selbstverständlich wird der Name der rassistischen Firma aus Datenschutzgründen nicht genannt. Die Richter aber schreiben in ihrem Urteil: “Die Beklagte vermietet in Berlin ca. 110.000 Wohnungen”
Das lässt eigentlich nur eine Firma zu: “Deutsche Wohnen” (https://www.tagesspiegel.de/berlin/deutsche-wohnen-in-berlin-110-000-wohnungen-110-000-renditeobjekte/20425844.html) Die größte Wohnungsbaugesellschaft in Berlin. Der Name ist offenbar Programm.
Keine Wohnung für Mieter mit türkisch klingenden Namen ? - Vermieter muss “Schmerzensgeld” zahlen
“Die Beklagte vermietet in Berlin ca. 110.000 Wohnungen”.