Da hat die Regierung mit ...
Da hat die Regierung mit der Corona-App einmal datenschutzrechtlich etwas richtig gemacht und jetzt kommt dieser Skandal:
“Im aktuellen Referentenentwurf wird das Modell einer datenschutzfreundlicheren bereichspezifischen Identifikationsnummer explizit abgelehnt. Nach Auffassung des Innenministeriums wären die Kosten für die Einrichtung und das jährliche Betreiben höher und die Einführung würde doppelt so lange dauern.”
Hier wird ohne Not aus Kostengründen das Grundgesetz verletzt. Dieses hat nämlich entschieden:
“In seinem Urteil von 1983 hat das Bundesverfassungsgericht die Zuordnung der persönlichen Daten durch eine Ordnungsnummer ausdrücklich verboten.”
https://de.wikipedia.org/wiki/Personenkennzeichen#Grundsatzentscheidung_1983
Wie oft hat Seehofer eigentlich schon das Grundgesetz verletzt? Vielleicht sollte man eine Three-Strikes-Regel einführen. Wer drei Gesetze einbringt, die das Grundgesetz verletzt haben, ist raus aus der Politik, für immer. Ich denke, damit wären wir Politiker wie Seehofer bereit lange los.
Registermodernisierung: Innenministerium will trotz besserer Alternative zentrale Personenkennziffer einführen – netzpolitik.org
Horst Seehofer will die Steuer-ID als universelle Personenkennziffer einführen. Weil das Vorhaben technisch die Zusammenführung aller Daten der Bürger:innen ermöglicht, könnte es verfassungswidrig sein. Wir veröffentlichen und analysieren den Referentenentwurf des Registermodernisierungsgesetzes.