Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz! Ja, das ist ein ...
Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz! Ja, das ist ein deutsches, genauer gesagt, ein Berliner Wort. Nach diesem Gesetz ist die Nachmittagsbetreuung nach der Schule für die ersten zwei Klassen in Berlin kostenlos.
Soweit so klar. Dennoch war ich ziemlich überrascht, als ich einen “Kostenbescheid nach dem Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz” für meinen Sohn in der ersten Klasse bekam. Drei Seiten Papier doppelt bedruckt mit Rechtshilfebelehrungen etc. Wie hoch sind die Kosten? Ja genau 0,00 Euro! Wie es im Gesetz eben steht.
Aber nicht nur das, im Schreiben steht, dass das das Ergebnis sei einer Kostenberechnung vom 16. Februar 2021. Der Brief dazu wurde aber erst am 5. September erstellt, also sage und schreibe sieben Monate später. Und damit kam er eigentlich auch zu spät, denn der Bescheid gilt wie im Brief geschrieben ab 01. August (Start des Schuljahres in Berlin).
Ist eigentlich noch niemand in den Berliner Behörden drauf gekommen, dass es sinnlos ist Rechnungen über 0 Euro zu verschicken? Zumal auch noch zu spät? Wozu werden hier Steuergelder für die Bearbeitung, Papier und Post verschwendet (und natürlich die Müllabfuhr, denn ich werde den Brief nicht aufbewahren), von der unnötigen Umweltbelastung durch eine sinnlose Postzustellung und Papierverbrauch ganz zu schweigen? Für so einen Quatsch hat man Zeit in der Verwaltung, aber rechtzeitig zum neuen Schuljahr in einer Pandemie mobile Luftreiniger anzuschaffen, das schafft man nicht.