An diesem verlängerten Wochenende hatte ...
An diesem verlängerten Wochenende hatte ich Zeit mal die ganzen liegengebliebenen Zettel auf meinem Schreibtisch durchzugehen. Dabei viel mir ein Brief auf, indem sich meine gesetzliche Krankenkasse bedankt, dass ich weiter bei ihnen freiwillig versichert bin. Dazu kam eine Auflistung des Betrages, den ich monatlich für die Krankenkasse bezahle: 14,6% von 5175 Euro. Moment, denke ich, dass ist doch gar nicht mein Bruttoeinkommen. Was berechnen die da denn?
Es stellt sich heraus, dass es im deutschen Sozialversicherungsgesetz für die Krankenversicherung bereits seit 1884 (Wer war damals Kanzler?) eine sogenannte Beitragsbemessungsgrenze gibt. Das bedeutet, das Einkommen oberhalb dieser Grenze wird nicht zur Berechnung meines Krankenkassenbeitrags herangezogen.
Das ist ja toll. D.h. weil mein Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, muß ich anteilig weniger von meinem Einkommen in die Krankenversicherung einzahlen. Wieviel macht das aus? Eine kurze Rechnung ergibt, das mein effektiver Krankenversicherungssatz nicht 14,6% sondern nur ungefähr 8% beträgt.
Aber ist das gerecht, dass Besserverdienende einen niedrigeren Beitrag zur Krankenkasse haben? Wohl kaum. Es ist ja schon bedenklich, dass die Einkommenssteuer ab einer gewissen Grenze nicht mehr progressiv ansteigt (Maximalsatz 42%). Aber könntet ihr euch vorstellen, dass sie ab einer gewissen Grenze wieder sinkt? Das ist doch absurd! Das Bild unten aus der Wikipedia zeigt übrigens den effektiven Beitragssatz den man in Deutschland abhängig vom Einkommen für Sozialversicherungen (alle haben Beitragsbemessungsgrenzen!) bezahlt.
Lustig, oder? Und die einzige Partei, die dieses absurde System aus Bismarks Zeiten gerne abschaffen würde ist die, welche ihr alle schön in Thüringen, Brandenburg und Sachsen abgewählt habt: die LINKE.
Da sage ich nur Danke an all die armen Mitbürger, die für mich solche Parteien wählen, damit ich als Gutverdiener weiter weniger bezahlen muß.
Vielen Dank!
Siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Beitragsbemessungsgrenze#Kritik