“Während sich Normalrentner nach 45 Beitragsjahren mit maximal 48 Prozent ihres letzten Einkommens zufrieden geben müssen, bekommen pensionierte Beamte gut 71 Prozent ihres letzten Bruttogehalts.”
“Die Höhe einer Beamtenpension richtet sich ausschließlich nach dem letzten Gehalt.