Auszüge aus dem Merkblatt zur Einführung des „Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)”Zum 01.09.2011 wird der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) für ausländische Staatsangehörige, die nicht Unionsbürger sind, eingeführt....Der Aufenthaltstitel wird ab dem 01.09.2011 im Regelfall nicht mehr als Etikett in den Pass eingeklebt, sondern in Gestalt einer Kunststoffkarte im Scheckkartenformat ausgestellt, die mit einem integrierten Chip versehen ist, in dem die auf der Karte aufgetragenen Daten gespeichert sind.