“Bundesrat, Pressemitteilung vom 07.06.2013 Die Länder wollen mit einem am 07.06.2013 beschlossenen Gesetzentwurf dafür sorgen, dass die Maklerprovision im Bereich der Wohnungsvermittlung zukünftig nach dem Bestellerprinzip zu tragen ist. Damit müssten nur noch diejenigen Wohnungssuchenden die Courtage zahlen, die den Makler selbst beauftragt haben.